1. Die Hundebetreuung (Hundetagesstätte/Hundepension) Villa Rheinpfote ist eine Einrichtung zur Aufnahme sozialisierter Hunde. Geleitet wird dieses Kleinunternehmen (§ 19 UStG) von Frau Petra Brück.

2. Die Huta/Pension übernimmt die artgerechte Unterbringung, Fütterung und verhaltensgerechte Betreuung des jeweiligen Gasthundes im Sinne des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.

3. Läufige Hündinnen und nicht sozialisierte Hunde können nicht aufgenommen werden.

4. Der Hundebesitzer und die Huta/Pension Villa Rheinpfote schließen vorab einen Vertrag. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, alle Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Die Huta/Pension Villa Rheinpfote verläßt sich hierbei auf die Angaben des Besitzers.

5. Der Hundebesitzer bestätigt, daß der Hund eine gültige Tollwutimpfung sowie eine gültige 6-fach Impfung besitzt und diese in der zukünftigen Betreuungszeit fristgerecht erneuert.Der Hundebesitzer weist dies durch die Vorlage des Impfausweises nach und übergibt eine Kopie dieses Impfpaßes der Huta/Pension Villa Rheinpfote bei der Anmeldung. Während eines Pensionsaufenthaltes verweilt der Impfpaß für die Dauer des Hundeurlaubs in der Pension Villa Rheinpfote. Ferner sichert der Hundehalter zu, daß sein Hund bei Betreuungsantritt frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Veränderungen des Gesundheitszustandes sind dem Betreuer unverzüglich mitzuteilen.

6. Der Hundebesitzer versichert, daß für den zu betreuenden Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung inkl. Fremdbetreuung besteht und keinerlei Beitragsrückstände vorliegen. Der Huta/Pension Villa Rheinpfote ist ebenfalls eine Kopie dieses Dokumentes bei Vertragsschluß auszuhändigen.

7. Im Interessse aller achten wir in unserer Huta/Pension Villa Rheinpfote konsequent auf ein friedliches Miteinander aller Gasthunde. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen mit Verletzungen unter den Hunden kommen, übernimmt die Huta/Pension Villa Rheinpfote keine Haftung. Da es keine andere rechtliche Handhabe gibt, kommt in einem solchen Fall der Halter des Verursacherhundes bzw. dessen Haftpflichtversicherung für entstehende Kosten auf.

8. Hält die Huta/Pension Villa Rheinpfote aus ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter des jeweiligen Gasthundes schon jetzt darin ein, daß der Betreuer im Auftrag des Hundehalters und auf dessen Rechnung den Gasthund in tierärtzliche Behandlung an den Vertragstierarzt der Huta/Pension Villa Rheinpfote oder im Notfall auch an eine Tierklinik übergibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter.

9. Die Unterbringung des Gasthundes erfolgt auf eigene Gefahr des jeweiligen Hundebesitzers. Die Huta/Pension Villa Rheinpfote schließt jede Schadensersatzhaftung aus, es sei denn, Schäden werden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

Diese Regelung greift auch bei Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter, einen Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte oder deren Hunde verursacht werden.

Unsere Rudelhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtverletzung gemäß § 834 BGB gewertet werden. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters, wie Halsbänder, Leinen, Körbe, Spielzeug etc.

10. Unser Außengelände ist komplett eingezäunt (2,00 m & 1,60 m). Sollte sich ein Gasthund selbständig befreien oder während des Bring- und Abholvorganges, trotz Doppelsicherung durch eine Schleuse, entweichen, übernehmen wir mit unserer Huta/Pension Villa Rheinpfote keine Haftung.

11. Sollte der Gasthund während der Betreuungszeit versterben, übernehmen wir dafür keine Haftung.

12. Der Hundehalter des Gasthundes bestätigt, daß dieser keine Gefahr für den Menschen oder andere Hunde darstellt.

13. Ein Hundepensionsplatz in unserer Villa Rheinpfote gilt als garantiert reserviert, wenn uns der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben vorliegt und die Kostenzahlung erfolgt ist. Sollte nicht mindestens 14 Tage vor dem Reservierungszeitpunkt ein Rücktritt des Hundehalters erfolgen, wird die bereits gezahlte Betreuungsgebühr als Entschädigung angerechnet.

Die Huta/Pension Villa Rheinperle ist berechtigt aus wichtigem Grund von dem Betreuungsvertrag zurückzutreten.Diese Gründe können sein:

- höhere Gewalt, die die Unterbringung des Hundes unmöglich macht

- falsche Angaben des Besitzers über Gesundheitszustand oder Charakter des Gasthundes.

Wir werden den Hundehalter unverzüglich in Kenntnis setzen. Es entsteht für den Kunden kein Recht auf Schadensersatz.

14. Die Tagesbetreuungsgebühr ist bei Abgabe des Hundes BAR im Voraus zu entrichten.

15. Sollte der Gasthund nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Termin abgeholt werden, ist der Betreuer berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die der Huta/Pension Villa Rheinpfote durch die Nichtabholung entstehenden Mehrkosten müssen vom Hundehalter getragen werden.

16. Jeder Hundehalter erklärt sein Einverständnis, daß sowohl Fotos als auch Videos seines Tieres (unseres Gasthundes) angefertigt, veröffentlicht und zu Werbezwecke verwendet werden dürfen.

17. Jeder Betreuungsauftrag zwischen Hundehalter und der Huta/Pension Villa Rheinpfote unterliegt diesen AGBs. Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter die vorliegenden AGBs erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

18. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestandteile.

19. Gerichtsstand ist Neuss.

Wir weisen daraufhin, daß es sich bei unserer Tätigkeit um eine Leistung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG handelt.
 

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